Am 21. Juli 1956 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Wehrpflichtgesetz in Kraft. Damit wurden Männer im wehrfähigen Alter erstmals zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Die allgemeine Wehrpflicht war zuvor in langen politischen Debatten heiß umstritten gewesen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatten die Alliierten die Wehrmacht aufgelöst. Deutschland sollte nie wieder die Möglichkeit erhalten, einen Angriff mit einem Bundesheer auszuführen. Das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung wurde 1949 bewusst in das Grundgesetz aufgenommen, um den Bürgern das Recht zuzugestehen, den aktiven Dienst an der Waffe aufgrund ernsthafter Gewissensüberzeugungen zu verweigern. Diese Bestimmung war eine deutliche Reaktion auf die zwangsweise Einziehung von Wehrpflichtigen während der beiden Weltkriege und die damit einhergehende Instrumentalisierung von Menschen.

2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt, da die Sicherheitslage politisch als ziemlich frei von Gefährdungen angesehen wurde. Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 hat die allgemeine Gefährdung Deutschlands massiv zugenommen. Deshalb gilt seit Januar 2026 der „neue” Wehrdienst, bei dem alle wehrfähigen Männer ab Jahrgang 2008 erfasst werden und einen Fragebogen ausfüllen müssen. Eine Wehrpflicht wurde jedoch nicht eingeführt.