Antisemitismusbeauftragte: Kompetenz in Staatsanwaltschaften stärken

Im Kampf gegen Antisemitismus soll die Kompetenz in den Justizbehörden gestärkt werden. Das haben die Antisemitismusbeauftragten des Bundes und der Länder bei ihrer gemeinsamen Herbstsitzung in Köln beschlossen.

Im Kampf gegen Antisemitismus soll die Kompetenz in den Justizbehörden gestärkt werden. Das haben die Antisemitismusbeauftragten des Bundes und der Länder bei ihrer gemeinsamen Herbstsitzung in Köln beschlossen. Bei Staatsanwaltschaften gebe es oft große Unsicherheit darüber, ob eine Straftat als antisemitisch einzustufen sei oder nicht, sagte die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Freitag.

Bei Staatsanwaltschaften gibt es oft große Unsicherheit darüber, ob eine Straftat als antisemitisch einzustufen sei oder nicht.

Ziel müsse sein, dass bei der Bewertung einer Tat einheitliche Maßstäbe angelegt würden. Deshalb sollten alle Staatsanwaltschaften einen Leitfaden zum Erkennen antisemitischer Straftaten erhalten, heißt es in einem Beschluss der «Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens» (BLK). Zudem solle das Thema Antisemitismus verpflichtend in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern verankert werden. Die Justizministerkonferenz solle dafür Sorge tragen, dass bei den Staatsanwaltschaften Antisemitismusbeauftragte eingesetzt werden. Außerdem solle sie die Antisemitismus-Strategie der EU im Justizbereich umsetzen, forderte die BLK.