Im Zweifel für die Freiheit

Eine Klarnamenpflicht bedroht unsere Freiheitsrechte. Auch in der analogen Welt besteht keine Pflicht, mit einem Namensschild in der Öffentlichkeit umherzulaufen. Es gibt hierzulande historisch und gegenwärtig gute Gründe, dass die Menschen keine gläsernen Bürger sind – weder für ihre Mitbürger noch für den Staat.

Das vergangene Jahr war das Jahr weltweiter Proteste. In Hong Kong, Ecuador, Sudan und Irak demonstrierten Tausende gegen Autokraten und Diktatoren. Heute gehen die Menschen in Iran für mehr Freiheit in einem autoritären Regime auf die Straße. Wie schon früher bei politischen Bewegungen zu beobachten war, verabreden sich die oppositionellen Bürgerinnen und Bürger vornehmlich über die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und Twitter – manchmal spontan, oft einhergehend mit langfristigen Vorbereitungen.

Die Pläne, Aufrufe und Kundgebungen werden von mutigen Menschen unter Einsatz ihrer Freiheit und ihres Lebens organisiert und veröffentlicht. Als Oppositioneller lebt es sich in vielen Staaten dieser Welt gefährlich, vor allem dann, wenn man sein Recht auf Freiheit und Menschenrechte offen einfordert. Ein großer Vorteil, den die Protestierenden gegenüber den Regimen haben, ist der Schutz der Anonymität im Netz. Dieser Schutz ermöglicht es, Demonstrationen zu organisieren, anonym zu kommunizieren und sich so vor dem Zugriff der Staatsgewalt zu schützen. Die Anonymität im Netz ist Zuflucht für politisch Verfolgte und Minderheiten, sie ist für viele Menschen ein Segen und Garant für die persönliche Sicherheit.

In Deutschland ist die Situation gänzlich anders; hier zeigen sich die Schattenseiten der Anonymität im Netz: Die zunehmende Radikalisierung rechter Gewalttäter in den Foren, Chats und Echokammern der sozialen Netzwerke gipfelte zuletzt im Mord an einem demokratisch gewählten Politiker und im Anschlag auf eine Synagoge in Halle mit zwei Toten. Soziale Netzwerke werden genutzt, um Hass, Hetze und Gewaltfantasien zu verbreiten. Diskriminierung und Anfeindungen sind an der Tagesordnung, Morddrohungen alltäglich im Leben vieler Politiker und Personen des öffentlichen Lebens. Und obwohl viele dieser Vorfälle von strafrechtlicher Relevanz sind, haben die staatlichen Strafverfolgungsbehörden oft nicht genügend Ressourcen und Durchschlagskraft, um auf die Urheber der Hetze, die durch die Anonymität des Netzes geschützt sind, zuzugreifen.

So verwundert es nicht, dass die Forderung nach einer Klarnamenpflicht – der Zwang unter Angabe der wahren Identität im Netz zu kommunizieren – hierzulande immer mehr Zustimmung findet. Neben CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und dem ehemaligen EVP-Spitzenkandidaten Manfred Weber forderte zuletzt auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Einführung einer Klarnamenpflicht. Er kritisierte, die Anonymität im Netz sei eine „Versuchung zur Hemmungslosigkeit“ und ergänzte, die Regeln und Werte der analogen Welt müssten auch in der digitalen Welt gelten.

Der von Schäuble gezogene Vergleich von analoger und digitaler Welt ist der neuralgische Punkt in jeder Diskussion um die Einführung einer Klarnamenpflicht. Fakt ist: Auch in der analogen Welt besteht keine Pflicht, mit einem Namensschild in der Öffentlichkeit umherzulaufen. Es gibt hierzulande historisch und gegenwärtig gute Gründe, dass die Menschen keine gläsernen Bürger sind – weder für ihre Mitbürger noch für den Staat. Die Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die allgemeine Handlungsfreiheit sind unser höchstes rechtliches Gut. Sie gelten im Netz ebenso wie in der analogen Welt. Eine Klarnamenpflicht bedroht eben diese individuelle Freiheit.

Neben der Frage der technischen Umsetzbarkeit bestehen berechtigte Zweifel an der Effektivität solcher Maßnahmen: In Südkorea ist eine Klarnamenpflicht 2007 eingeführt und bereits 2011 wieder abgeschafft worden. Der simple Grund: Die Zahl der Hasskommentare ging kaum zurück. Doch selbst, wenn Schäuble, Weber und Co. die technischen Vorbehalte ignorieren, scheitert ihr Vorschlag schlicht an der politischen Realität: Die Vertreter des großen Koalitionspartners SPD haben der Klarnamenpflicht bereits in vergangenen Debatten eine scharfe Abfuhrt erteilt und selbst die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sie in einem Positionspapier aus dem letzten November deutlich abgelehnt. So bleibt der Verdacht bestehen, dass Schäubles Vorstoß lediglich eine Nebelkerze im Ringen einiger konservativer Politiker mit den Herausforderungen des Internets ist.

Beleidigungen, Morddrohungen, Volksverhetzung und der Aufruf zu Straftaten sind Tatbestand des Strafrechts, analog wie digital. Und selbstverständlich dürfen wir Hass und Hetze im Netz nicht tolerieren, sondern müssen sie mit aller notwendigen Konsequenz verfolgen. Doch dafür gibt es bessere Wege als die Klarnamenpflicht, die noch dazu juristisch kaum belastbar ist. Als Beispiel für gelungene Strafverfolgung im Netz dient das Sonderdezernat für gravierende Fälle politisch motivierter Hassreden im Internet, das auf Betreiben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erste Erfolge im Kampf gegen Hass und Diskriminierung im digitalen Raum vorweisen kann. Das Sonderdezernat zeigt, dass Behörden, ausgestattet mit den notwendigen finanziellen und materiellen Ressourcen, durchaus in der Lage sind, Hass im Netz effektiv zu bekämpfen – ohne, dass dabei rechtlich fragwürdige Gesetze erlassen werden müssen.

Statt also über orwell’sche Überwachungsinstrumente zu diskutieren, sollten sich die politischen Entscheidungsträger an erfolgreichen und rechtskonformen bestehenden Modellen orientieren. Doch wie so oft ist die Diskussion um die Anonymität im Netz ein zweischneidiges Schwert. Es mag verlockend klingen, mithilfe von Klarnamen schnelle Fahndungserfolge zu erzielen. Die Konsequenzen für die individuellen Freiheitsrechte zeigen sich jedoch unter Umständen erst sehr viel später. Und so muss wie immer im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit gelten: im Zweifel für die Freiheit.