Pressemitteilung: Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine
Zu ihrer Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine erklären Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.:
Tagtäglich werden in der Ukraine schwere Kriegsverbrechen begangen. Nun Butscha, vorher Karkiw, Mariupol und viele andere Orte. Schon der Angriffskrieg an Tag 1 der Invasion war ein besonders schweres Verbrechen.
Uns geht es darum, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Verbrechen durch das Recht bekämpft werden. Unser Ziel ist nicht nur eine nachträgliche strafrechtliche Aufarbeitung, sondern Einfluss auf das Kriegsgeschehen. Jeder einzelne, der sich an diesen Verbrechen beteiligt, muss wissen, dass er sich strafbar macht. Es geht uns also nicht nur darum, die Täter an der Staatsspitze zur Rechenschaft zu ziehen, sondern um alle Täter. Wir wollen die Stärke des Rechts gegen das „Recht des Stärkeren“ in Stellung bringen. Dazu hat sich die Charta der Vereinten Nationen 1945 bekannt, wenn sie feierlich zum Ausdruck bringt: “Wir, die Völker der Vereinten Nationen, sind fest entschlossen, heutige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“.
Wir stützen uns auf das seit 2002 in Deutschland geltende Völkerstrafgesetzbuch. Mit diesem verwirklicht unser Land das sog. Weltrechtsprinzip. In Deutschland können bei entsprechendem Verdacht Straftäter für Völkerstraftaten, die sie im Ausland begangen haben, angeklagt und verurteilt werden. Dazu bedarf es keines deutschen Tatorts, keiner deutschen Täter oder Opfer. Bei dringendem Tatverdacht kann ein Haftbefehl erlassen werden, der auch weltweit über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben werden kann. Dieses Instruments sollte sich der Generalbundesanwalt bedienen, um Täter vor deutschen Gerichten verfolgen zu können. Vorbildlich für andere Länder haben der Generalbundesanwalt und deutsche Strafgerichte das Völkerstrafrecht insbesondere in jüngster Vergangenheit mit Leben erfüllt.
Mit dieser Strafanzeige wollen wir die Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Verletzung des Völkerstrafrechts unterstützen und seinen Blick vor allem auf die Täter jenseits der Staatsspitze schärfen. Denn: Jeder Soldat, der in diesem Krieg völkerrechtswidrige Befehle ausführt und Kriegsverbrechen begeht, kann vor einem deutschen Gericht angeklagt werden. Wir wollen Anstoß geben zu konkreten Ermittlungen und diese, wo es uns möglich ist, erleichtern. Mit unserer Strafanzeige zeigen wir auf, dass bereits heute allein aus öffentlich zugänglichen Quellen eine Identifizierung von Tätern für ein konkretes Ermittlungsverfahren möglich ist. Dies gilt insbesondere für die im Internet aktuell veröffentlichten Listen des Militärischen Nachrichtendienstes des ukrainischen Verteidigungsministeriums, die immer weiter aktualisiert und erweitert werden, zuletzt um die russischen Soldaten in Butscha. – Wir stellen dar, dass bereits die ersten Wochen des Krieges zu einer Vielzahl furchtbarer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt haben – neben dem begangenen Angriffskrieg. Wir tragen – exemplarisch – Taten vor. Bei unserer Ausarbeitung dürfte es sich um die erste bislang in dieser Dichte und Konzentration zusammengestellten Strafanzeige an den Generalbundesanwalt handeln.
Es geht uns darum, dass bereits während des Kriegsgeschehens, das mit unvorstellbarem Leid und unsäglichen Gräueltaten – zuletzt in Butscha – verbunden ist, Verantwortliche angeklagt werden und die Verbrechen nicht straflos bleiben. Die Täter sollen wissen, dass sie jederzeit außerhalb Russlands festgenommen werden können, nicht nur in Deutschland, sondern in jedem Rechtsstaat. Sie sollen wissen, dass sie sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen. Und dies nicht nur heute und morgen, sondern Zeit ihres Lebens. Denn: Die von ihnen begangenen Völkerstraftaten verjähren nie. Jeder russische Soldat, der erwägt, in Zukunft an diesen schwersten Straftaten mitzuwirken, soll wissen, wie mit dem Recht auf ihn reagiert wird. Auf Befehlsnotstand kann sich ein russischer Soldat nicht berufen.
Der Internationale Strafgerichtshof führt eigene Ermittlungen, die wir begrüßen. Wir sehen im deutschen Völkerstrafrecht, aber einen eigenen Auftrag, daneben tätig zu werden. Internationales Recht entfaltet nur dann seine ganze Wirkung, wenn Nationalstaaten von ihren Kompetenzen auch konsequent Gebrauch machen. Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen.
Bei unserer Strafanzeige an den Generalbundesanwalt werden wir professionell vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Nikolaos Gazeas und Dr. Andrej Umansky aus Köln.
Für Presseanfragen:
Rechtsanwalt Dr. Andrej Umansky LL.M. (Köln/Paris I)
Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK Rechtsanwälte:
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Strafanzeige im Wortlaut
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