Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellen Strafanzeige gegen Wladimir Putin wegen Verletzung des Völkerstrafrechts
Hiermit kündigen wir, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser – Schnarrenberger, an, beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige wegen der Verletzung des Völkerstrafrechts zu stellen.
Die russische Invasion mit Beteiligung von Belarus in das ukrainische Staatsgebiet seit dem 24. Februar 2022 stellt eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar und kann in keiner Weise gerechtfertigt werden. Es geht uns mit dieser Strafanzeige um die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch.
Unsere Strafanzeige richtet sich gegen die Hauptverantwortlichen für den Überfall auf die Ukraine, an der Spitze der russische Präsident Wladimir Putin, der in öffentlichen Medien seine Anordnung zur militärischen Invasion in den souveränen Staat Ukraine verkündet hat. Seit 8 Tagen werden zahlreiche Städte in allen Teilen der Ukraine bombardiert, zivile Einrichtungen wie unter anderem Wohnhäuser, Krankenhäuser, ein Blindenheim zerstört, über eine Million Menschen sind auf der Flucht und es gibt zivile Todesopfer.
Zu den Verantwortlichen gehören in der Befehlskette auch die Mitglieder des Sicherheitsrats der Russischen Föderation, der unter anderem mit der Entscheidungsfindung in Sachen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik befasst ist. Dazu gibt es eine öffentliche Berichterstattung aus einer Sitzung.
Die Verfolgung der Straftaten wird durch das international anerkannte und auch im deutschen Recht verankerte Weltrechtsprinzip eröffnet. Es kam auch kürzlich in Verfahren vor dem OLG Koblenz und Frankfurt a.M. gegen syrische Staatsangehörige zur Anwendung.
Präsident Putin und andere Repräsentanten des russischen Staates müssen sich international für ihre Taten verantworten. In einer Entscheidung zu einem afghanischen Fall hat der BGH letztes Jahr bestätigt, dass es funktionelle Immunität für Völkerrechtsverbrechen nicht geben kann.
Tatsachenermittlungen werden durch die zunehmende Zahl ukrainischer Flüchtender, die in Deutschland ankommen, ermöglicht. Der GBA sollte sein Verfolgungsermessen ausüben und umgehend Ermittlungen zu Auslandstaten in der Ukraine einleiten, um Beweise zu sichern.
Die Ermittlungen des GBA sollten unbeschadet der Tatsache erfolgen, dass bereits der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshof in den Haag ermittelt. In dieser Situation sollte jedes Mittel genutzt werden, um die Verantwortlichen auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.