Engagiert

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Tagen erneut mit dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz befasst. Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei tätig werden darf und beispielsweise wie lange ein Verdächtiger in Gewahrsam genommen werden kann. Waren es bisher 48 Stunden, wurde diese Frist nun deutlich verlängert. Im Kern geht es um den Begriff der „drohenden Gefahr” als Voraussetzung für polizeiliches Handeln. Es braucht keinen konkreten Tatverdacht oder eine unmittelbar bevorstehende Tat, sondern etwas, das noch gar nicht absehbar ist. Reicht diese abstrakte Gefahr aus, um Observationen, Telefonüberwachung oder die Erhebung sensibler Daten zu erlauben – auch bei Personen, die selbst nicht wissen, dass sie im Umfeld eines Verdächtigen stehen? Freiheit und öffentliche Sicherheit stehen in einem dauerhaften Spannungsverhältnis und sind im Rechtsstaat gleichermaßen geschützt. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird frühestens für den Herbst erwartet.

Datenschutz auf dieser Website
Detailed information about data protection can be found on the page Datenschutzerklärung

Datenschutz auf dieser Website

Auf unserer Website binden wir externe Inhalte von Drittanbietern ein, etwa Videos von Vimeo. Dabei können personenbezogene Daten übertragen werden. Wir laden diese Inhalte erst nach Ihrer Zustimmung. Technisch notwendige Funktionen sind davon nicht betroffen.