„Der Staatstrojaner ist mit dem IT –Grundrecht unvereinbar“
Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden von FDP – Bundestagsabgeordneten gegen den sog. Staatstrojaner für die Bundespolizei und den Verfassungsschutz.
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Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden von FDP – Bundestagsabgeordneten gegen den sog. Staatstrojaner für die Bundespolizei und den Verfassungsschutz.
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Die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatsphäre sowie das Computergrundrecht werden nicht sehr ernst genommen. Das hat sich schon im Umgang mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und der einheitlichen Personenkennziffer für alle Menschen gezeigt.
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Der EuGH hat sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine anlasslose Massenüberwachung der EU-Bürgerinnen und Bürger kann es nicht geben. Am heutigen Dienstag erklärte das Gericht, dass nationale Regelungen zu einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten der EU-Bürgerinnen und Bürger nicht zulässig sind.
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Die neuen Enthüllungen rund um Cambridge Analytica zeigen, der Missbrauch von Daten für politische Zwecke ist weiter an der Tagesordnung. Die Politik muss endlich ihre Rolle als machtloser Statist ablegen und die Plattformbetreiber in die Verantwortung nehmen, fordert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.