Goodbye Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine anlasslose Massenüberwachung der EU-Bürgerinnen und Bürger kann es nicht geben. Am heutigen Dienstag erklärte das Gericht, dass nationale Regelungen zu einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten der EU-Bürgerinnen und Bürger nicht zulässig sind.